2
Sprechstunde mit dem Patienten und den Eltern, bzw. mit den jungen Erwachsenen alleine, orientiernde Diagnostik, Planung des Vorgehens
3
Mehrere Einzel-sitzungen (Sprechstunde/ Probatorik) mit dem Kind/ Jugendlichen zum Kontaktaufbau und zur Diagnostik.
Gespräch mit den Eltern über die Vorgeschichte
4
Gespräch mit der Familie, Entscheidung ob eine Psycho-therapie stattfinden soll, Festlegung von Zielen
5
Antrag
KZT (Kurzzeit-therapie max. 24 h mit Kind / Jugendlichen,
6 h mit Bezugsperso-
nen)
oder einer LZT (max. Langzeit-therapie 60 h mit Kind / Jugendlichen, 15 h mit Eltern) oder Akutbehand-
lung bei Krisen (max. 12 Sitzungen)
6
Bei Bedarf Umwandlung der KZT in eine LZT oder Verlängerung der Behandlung auf maximal 80 h
Rezidivprophy-laxe innerhalb von 2 Jahren (Restsitzungen der bewilligten Therapie)
Bevor ich einen Sprechstundentermin mit Ihnen vereinbaren kann, benötige ich den ausgefüllten und unterschriebenden Anmeldebogen und die Schweigepflichtsentbindung. Melden Sie sich bei Bedarf telefonisch bei mir, laden den Anmeldebogen mit der Schweigepflichtsentbindung herunter (s. unten) und schicken diesen ausgefüllt zurück. Auf Anfrage sende ich Ihnen den Anmeldebogen auch gerne zu. Ich melde mich bei Ihnen, sobald ein Termin zum Erstgespräch vereinbart werden kann.
Ein Überweisungsschein ist nicht notwendig.
Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist ein erstes orientierendes Angebot eines Psychotherapeuten. Sie dient dem gesetzlich Versicherten als erste Abklärung, ob überhaupt eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt, ob eine psychotherapeutische Behandlung benötigt wird oder andere spezifische Hilfen im System der gesetzlichen Krankenkassen, der Beratungsstellen oder der Jugendhilfe notwendig sind.
Anmeldebogen für Kinder und Jugendliche:
Anmeldebogen für junge Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren (wenn die Eltern nichts wissen):
Aufklärung und Einwilligung: Videobehandlung